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Sterbegeld-Versicherung

Sterbegeld

Sterbegeldversicherung

 

Es ist nicht das beliebteste Thema aber es gehört zum Leben dazu. Die Frage „Wie soll eigentlich meine Beerdigung aussehen und wer bezahlt meine Bestattung?“ muss sich jeder irgendwann stellen.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

  • Grabstein: zwischen 600 € und 3.000 €
  • Sarg: zwischen 300 € und 3.000 €
  • Kränze/Blumen: zwischen 150 € und 800 €
  • Trauerredner: 300 €
  • Trauerfeier: 500 €
  • Karten: zwischen 100 € und 300 €
  • Grabbepflanzung: zwischen 110 € und 260 €

Gesamt: Zwischen 1.560 € und 8.160 €

Zusätzlich kommt in den meisten Fällen noch die Friedhofs- und Bestattungsgebühr dazu. Diese Kosten liegen zwischen 500 € und 3.500 €.

 

Zwischen welchen Bestattungsformen können Sie wählen?

  • Erdbestattung: Die Beisetzung im Sarg ist die traditionelle Form. Auf dem ausgewählten Friedhof wird über die Verwaltung eine Grabstelle gepachtet. Nach der Beisetzung wird sie bepflanzt und mit einem Grabstein versehen.
  • Feuerbestattung: Hierbei wird der Leichnam in einem Sarg zunächst in einem Kremationsofen eingeäschert. Dies geschieht nur, wenn eine ausdrückliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt. Nach der Einäscherung wird die Urne beigesetzt. Dies ist in einem traditionellen Gab oder auf See möglich.
  • Seebestattung: Eine Sonderform der Feuerbestattung. Die Urne wird in ausgewiesenen Bereichen der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Meer in die Tiefe gesenkt. Als Angehörige kann man auf Wunsch dabei sein und erhält eine Karte mit den Koordinaten der Bestattungsstelle.
  • Baumbestattung: Die Asche wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Der Baum kann bereits zu Lebzeiten erworben beziehungsweise neu gepflanzt werden. Für die Dauer der Eintragung in das Grundbuch ist ein Zeitraum zwischen 60 und 99 Jahren wählbar.

 

M&L Tipp: Wussten schon, dass...

  • die Sterbegeldversicherung erbschafts- und einkommensteuerfrei ist? Somit kann man hiermit auch Geld an seine Hinterbliebenen steuerfrei vererben. Zum Beispiel zum tilgen einer Restschuld am Wohngebäude.

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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