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Lebens-Versicherung

Lebens-Versicherung

Lebensversicherung

Was passiert mit meiner Familie, wenn ich nicht mehr da bin? Diese Frage weckt bei vielen Menschen ein ungutes Gefühl und wird gerne verdrängt. Der Tod eines nahestehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält "den Rücken frei", damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen, wie Miete, Strom, Wasser, Lebensmittel, Kindergarten usw. laufen weiter. Die finanziellen Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.

Welche Ansprüche haben mein Partner und unsere Kinder über die Deutsche Rentenversicherung?

Witwen-/ Witwerrente

  • Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/ Witwerrente. 
  • Das bekannte Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt. 
  • Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. 
  • Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben, oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Die Höhe der großen Witwen-/Witwerrente liegt bei 55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen 
  • Andernfalls wird die kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt. Diese beläuft sich auf 25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen und ist auf zwei Jahre befristet.

 

Waisenrente

  • Auch die Kinder erhalten unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. 
  • Lebt ein Elternteil noch, besteht Anspruch auf eine Halbwaisenrente, die 10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen ausmacht. 
  • Sind beide Eltern gestorben, wird die Vollwaisenrente gezahlt. 
  • Der Anspruch endet mit dem 18. Geburtstag. Befindet sich das Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung oder studiert, wird die Waisenrente länger gezahlt. 
  • Der Rentenanspruch verfällt bei Adoption.

 

Welche Absicherung ist für mich die richtige?

  • Höhe und Absicherungsdauer sind den individuellen Bedürfnissen und aktuellen Lebenssituation anzupassen.
  • Die Faustformel" gibt vor, dass die Versicherungssumme drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter entsprechen soll. Hierbei ist zu beachten, dass Belastungen durch Darlehen unbedingt berücksichtig werden müssen.

 

Was ist bei einer Risikolebensversicherung versichert?

  • Eine Risikolebensversicherung ist immer personengebunden und setzt beim ableben dieser Person eine vereinbarte Versicherungssumme frei.

 

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren:

  • Eintrittsalter - gewünschte Versicherungssumme 
  • Gesundheitszustand, 
  • Versicherungsdauer

 

ML-Tipp: Wussten Sie schon, dass...

  • steuerliche Nachteile (z.B. Erbschaftssteuer) zu vermeiden sind? Hierzu ist eine umfassende Beratung sinnvoll.

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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