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Kunden-Erst-Information

Das sollten Sie über uns wissen: Erstinformationen gemäß § 15 Versicherungsvermittlerverordnung

Jeder selbstständig gewerblich tätige Versicherungsvermittler ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§15 VersVermV) verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt Informationen über seinen Status an Sie als Verbraucher zu übergeben.

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Wir beraten Sie als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.

Unsere Firmendaten:

MISKE & LOECK Assekuranz Makler GmbH

Feldrain 16 b
21109 Hamburg
Telefon:         040/750 600-0
Telefax:          040/750 600-99
E-Mail:          
info(at)miske-loeck.de
Homepage:    www.miske-loeck.de   

Unternehmenszweck:             Versicherungsmakler
Gründungsdatum:                  01.10.1935
Geschäftsführer:                    Thomas Kühnel, Philipp Schendel

 

Versicherungs-Vermittler-Register:

Registrierungsnummer: D-B6EM-E2HHB-79

Die angegebenen Einträge können im Register des Deutschen Industrie und Handelstages (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180.600 58 50 (0,20 € / Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 € / Minute aus Mobilfunknetzen) oder unter www.vermittlerregister.info eingesehen werden.

 

Zuständige Erlaubnisbehörde ist die IHK:

Industrie- und Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Tel.-Nr. 040/361380
Handelsregister: HRB 43893, Amtsgericht Hamburg
Steuernummer: 47/743/00525

 

Beteiligungen:

Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungs-unternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.

 

Vergütung:

Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht. Kunden, die nicht Verbraucher sind, können wir außerdem auf Honorarbasis beraten.

Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

 

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Ver­braucher­an­ge­le­gen­hei­ten (ODR-VO)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.


Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:

E-Mail: info(at)miske-loeck.de
Telefon: 040 / 750 600-0

 

Berufsrechtliche Regelungen:

  • § 34d Gewerbeordnung
  • §§ 59-68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Erklärung zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Transparenzverordnung Artikel 3:

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungs-produkten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.

Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an.

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

Transparenzverordnung Artikel 4 Abs. 5:

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.

Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.

 

Transparenzverordnung Artikel 5 Abs. 5:

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

 

Transparenzverordnung Artikel 6 Abs. 2:

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden.

Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.

 

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