Die Werkverkehrsversicherung schützt Ihre eigenen Waren, Materialien und Werkzeuge, wenn diese mit firmeneigenen Fahrzeugen transportiert werden – zum Beispiel zwischen Lager, Baustelle oder Filiale. Versichert sind Schäden durch Unfall, Diebstahl, Brand oder höhere Gewalt während der Fahrt sowie beim Be- und Entladen. Sie schließt damit eine wichtige Lücke, denn die Kfz-Versicherung deckt den transportierten Warenwert nicht ab.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Vertragsdetails. Viele Werkverkehrsversicherungen enthalten sogenannte Nachzeitklauseln, bei denen der Versicherungsschutz in den Nachtstunden – häufig zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr – eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen ist. Werden Fahrzeuge zudem abends mit nach Hause genommen oder außerhalb der Betriebsstätte abgestellt, ist eine erweiterte Domizilklausel erforderlich. Andernfalls setzen einige Versicherer voraus, dass Fahrzeuge ausschließlich auf einer abgeschlossenen und umzäunten Betriebsstätte abgestellt werden.
Miske & Loeck prüft bestehende Bedingungen und verhandelt bedarfsgerecht ergänzende Klauseln. So entsteht ein praxisgerechter Werkverkehrsschutz, der sich an Ihrem tatsächlichen Betriebsalltag orientiert.