Damit Führung kein Risiko bleibt.
Schutz bei privater Haftung – persönlich, fair und zuverlässig seit 1935
Wussten Sie, dass bei einer drohenden Innenhaftung nicht nur das Stamm- oder Grundkapital einer Kapitalgesellschaft betroffen sein kann?
Als Geschäftsführer, Vorstand oder leitende Führungskraft tragen Sie täglich weitreichende Verantwortung. Unternehmerisch notwendige Entscheidungen können im Nachhinein zu einer unbegrenzten, persönlichen Haftung führen – und damit Ihr gesamtes Privatvermögen betreffen.
Haftungsrisiken entstehen oft unerwartet: durch unbewusste Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen, Organisationsmängel, Vorwürfe von Gesellschaftern, Insolvenzverwaltern oder Behörden. Standardlösungen bieten hier häufig nur einen unzureichenden Schutz. Ob es um die Abwehr unberechtigter Forderungen, Schadenersatzansprüche oder langwierige rechtliche Auseinandersetzungen geht – entscheidend ist, im Ernstfall professionell begleitet zu werden.
Mit über 90 Jahren Erfahrung unterstützen wir Unternehmen und Entscheidungsträger mit individuell abgestimmten Versicherungslösungen und stehen verlässlich an Ihrer Seite.
Entgegen eines weitverbreiteten Irrtums ist die Haftung bei Kapitalgesellschaften nicht immer nur auf das Stamm- oder Grundkapital begrenzt: Bei Pflichtverletzungen haften Organmitglieder gesamtschuldnerisch. Also auch unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen für Pflichtverstöße anderer Organmitglieder. Bereits unbegründete Vorwürfe können hohe Anwalts- und Gerichtskosten zur Verteidigung verursachen.
Die D&O-Versicherung schützt leitende Organe in Kapitalgesellschaften bei persönlicher Haftung unbewusster Pflichtverletzungen im Management.
Hier können Sie aus folgenden Möglichkeiten auswählen:
- Unternehmens-D&O (für alle leitenden Personen zusammen)
- Manager-D&O (einzelne, namentlich benannte Personen)
Fragen Sie bei uns gerne nach, welche Möglichkeiten besser zu Ihnen und Ihr Unternehmen passt. Wir helfen Ihnen bei der passenden Versicherer- und Variantenwahl jederzeit gerne weiter.
Der D&O-Vertrags-Rechtsschutz finanziert eine notwendige Deckungsklage gegen den D&O-Versicherer und stärkt so die Verhandlungsposition, wenn der D&O Versicherer seine Leistung zunächst verweigert.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der D&O Versicherer der Meinung ist, dass es sich um eine wissentliche (vorsätzliche) Pflichtverletzung handelt.
Die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Führungskräfte (Geschäftsführer, Vorstände) wegen angeblicher Fehlentscheidungen persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Wann brauche ich eine Vermögensschaden-Rechtsschutz, wenn ich doch schon eine D&O-Versicherung habe?
- Hier werden zusätzliche Rechtsprozesskosten übernommen, falls Sie Ihre D&O Versicherung nicht in Anspruch nehmen möchten oder die Versicherungssumme der D&O-Versicherung nicht ausreichen sollte.
- Im Falle einer Ablehnung durch den D&O-Versicherer können Sie bei vielen Anbietern trotzdem diese Rechtsschutzversicherung nutzen, um die Prozesskosten erst einmal abzudecken.
UNSERE EMPFEHLUNG
Die D&O-Versicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen für Entscheidungsträger und Unternehmen. Gerade in aktuell wirtschaftlich, unsichereren Zeiten ist dieser Schutz von hoher Bedeutung und sichert Ihre Existenz ab. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig als gesundes Unternehmen eine Deckung anfragen, da sich ansonsten die Auswahl von Versicherern bei wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen immer stärker einschränkt.
Durch eine sorgfältige Analyse der Organstellung, der Risikosituation und den Vergleich leistungsstarker D&O-Versicherer entwickeln wir ein Schutzkonzept, das zu Ihnen passt – transparent, verständlich und zuverlässig. Als ungebundener Versicherungsmakler stehen wir seit über 90 Jahren beratend zur Seite und vertreten hierbei ausschließlich die Interessen unserer Mandanten gegenüber den Versicherungsgesellschaften.