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Managerhaftpflicht (D&O)

  • Inhabergeführter Versicherungsmakler seit 1935

  • Persönliche Ansprechpartner mit echter Branchenexpertise

  • Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen, nicht die der Versicherer

  • Partnerschaftliche Betreuung auf Augenhöhe

  • Individuelle Versicherungslösungen statt Standardprodukte

  • Starkes Team, kurze Wege, verlässliche Erreichbarkeit

  • Moderne Kommunikation & digitale Prozesse – ohne die persönliche Nähe zu verlieren

Wenn Verantwortung getragen wird, braucht sie den richtigen Schutz

Unabhängiger Schutz für Entscheidungsträger – persönlich, fair und zuverlässig seit 1935

Als Geschäftsführer, Vorstand oder leitende Führungskraft tragen Sie täglich weitreichende Verantwortung. Entscheidungen, die unternehmerisch notwendig sind, können im Nachhinein persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen. Wir von Miske & Loeck wissen, wie schnell aus einer Managemententscheidung ein existenzbedrohender Vorwurf werden kann.
Seit 1935 begleiten wir Unternehmen und Entscheidungsträger mit individuell abgestimmten Versicherungslösungen.

Fehlentscheidungen, Pflichtverletzungen, Organisationsmängel oder Vorwürfe von Gesellschaftern, Insolvenzverwaltern oder Behörden: D&O-Risiken entstehen oft unerwartet und betreffen das Privatvermögen der handelnden Personen. Standardlösungen greifen hier häufig zu kurz.
Deshalb entwickeln wir maßgeschneiderte D&O-Konzepte – konsequent auf Kundenseite, unabhängig von Versicherern und mit Blick auf Ihre tatsächliche Haftungssituation.

Ob Schadenersatzforderungen, Abwehr unbegründeter Ansprüche oder langwierige Rechtsstreitigkeiten: Mit über 90 Jahren Erfahrung und einem starken Team sorgen wir dafür, dass Sie im Ernstfall nicht alleinstehen und Ihre Handlungsfähigkeit gewahrt bleibt.

Die D&O-Versicherung ist häufig nur für Kapitalgesellschaften abschließbar und schützt Geschäftsführung, Vorstand und leitende Organe bei persönlicher Haftung unbewusster Pflichtverletzungen im Management. Entgegen eines weitverbreiteten Irrtums ist die Haftung nicht immer nur auf das Stamm- oder Grundkapital begrenzt: Bei Pflichtverletzungen haften Organmitglieder gesamtschuldnerisch. Also auch unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen für Pflichtverstöße anderer Organmitglieder.

Haftungsansprüche können sowohl von der eigenen Gesellschaft als auch von externen Dritten geltend gemacht werden. Die Absicherung greift unabhängig davon, von wem der Anspruch erhoben wird.

Bereits unbegründete Vorwürfe können hohe Anwalts- und Gerichtskosten verursachen.
Die Versicherung übernimmt diese Kosten und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

UNSERE EMPFEHLUNG

Die D&O-Versicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen für Entscheidungsträger und Unternehmen. Wir von Miske & Loeck prüfen für Sie, welcher Schutz wirklich notwendig ist – unabhängig von Versicherungsgesellschaften und abgestimmt auf Ihre Unternehmensstruktur, Branche und persönliche Haftung.

Durch eine sorgfältige Analyse der Organstellung, der Risikosituation und den Vergleich leistungsstarker D&O-Versicherer entwickeln wir ein Schutzkonzept, das zu Ihnen passt – transparent, verständlich und zuverlässig. Seit über 90 Jahren stehen wir für Sicherheit, Vertrauen und echte Unabhängigkeit.

Miske & Loeck - Team

Ihre Ansprechpartner zum Thema:

040 / 750 600-0
info@miske-loeck.de
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Warum sollte ich mich beraten lassen?
  • Unabhängige Beratung – Ein Versicherungsmakler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden und kann aus einer Vielzahl von Anbietern das beste Angebot für den Kunden auswählen.

  • Zeitersparnis – Anstatt selbst verschiedene Tarife und Bedingungen zu vergleichen, übernimmt der Makler diese Aufgabe und präsentiert eine maßgeschneiderte Lösung.

  • Individuelle Bedarfsanalyse – Der Makler analysiert die persönliche Situation und empfiehlt Versicherungen, die wirklich notwendig sind – ohne unnötige Zusatzkosten.

  • Unterstützung im Schadensfall – Im Falle eines Schadens hilft der Makler bei der Abwicklung und setzt sich für die Interessen des Kunden gegenüber der Versicherung ein.

  • Langfristige Betreuung – Ein Makler bleibt auch nach dem Vertragsabschluss an der Seite des Kunden, überprüft regelmäßig die Policen und passt sie bei Bedarf an veränderte Lebenssituationen an.