Die sichere Ergänzung - Wenn Sie beruflich mit Kraftfahrzeugen handeln oder handwerklich an Fahrzeugen arbeiten, werden viele Schäden nicht durch eine Betriebshaftpflicht gedeckt. Beispielsweise werden Schäden durch Probefahrten oder Hagel an Fahrzeugen nicht gedeckt. Dies und vieles mehr wird jedoch durch eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung abgedeckt. Gerade ein Fahrzeugersatz oder größere Reparaturen können schnell zu unangenehmen Summen führen. Schützen Sie sich daher vor solchen Gefahren mit einer KFZ-Handel- und Handwerkversicherung.
Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung stellt im Wesentlichen eine KFZ-Versicherung dar. Hier sind jedoch alle Fahrzeuge versichert (und nicht nur ein konkretes Fahrzeug).
Wie bei üblichen KFZ-Versicherungen können Sie auswählen zwischen:
Haftpflicht-Versicherung:
Teilkasko-Versicherung:
Vollkasko-Versicherung:
Diebstahl- und Raubversicherungsschutz sowie Unwetterschäden und Glasbruchschäden sind bei der Teilkasko-Versicherung mitgedeckt
Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.
Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!