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KFZ-Handel und Handwerk-Versicherung

KFZ-Handel und Handwerk

KFZ Handel- und Handwerk-Versicherung

Die sichere Ergänzung - Wenn Sie beruflich mit Kraftfahrzeugen handeln oder handwerklich an Fahrzeugen arbeiten, werden viele Schäden nicht durch eine Betriebshaftpflicht gedeckt. Beispielsweise werden Schäden durch Probefahrten oder Hagel an Fahrzeugen nicht gedeckt. Dies und vieles mehr wird jedoch durch eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung abgedeckt. Gerade ein Fahrzeugersatz oder größere Reparaturen können schnell zu unangenehmen Summen führen. Schützen Sie sich daher vor solchen Gefahren mit einer KFZ-Handel- und Handwerkversicherung.

Folgende Auswahlmöglichkeiten haben Sie:

Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung stellt im Wesentlichen eine KFZ-Versicherung dar. Hier sind jedoch alle Fahrzeuge versichert (und nicht nur ein konkretes Fahrzeug).

 

Wie bei üblichen KFZ-Versicherungen können Sie auswählen zwischen:

  • Haftpflicht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung

 

Was ist versichert?

Haftpflicht-Versicherung:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei der Probefahrt mit Kunden- oder Handelsfahrzeugen entstehen
  • Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung

Teilkasko-Versicherung:

  • Diebstahl von Fahrzeugen, auch von KFZ-Teilen wie bspw. Alufelgen oder Nebelscheinwerfern
  • Brand und Explosion, Unwetterschäden (wie Hagel, Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung)

Vollkasko-Versicherung:

  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Vandalismus

 

Top Gründe für eine gute KFZ-Handel- und Handwerkversicherung (Miske & Loeck Sonderkonditionen)

  • Versicherungsschutz in ganz Europa
  • Personen-, Sach-, und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme
  • Zahlleistung gilt nicht nur für Reparatur- und Ersatzkosten sondern auch Nebenkosten wie Mietwagenkosten und Nutzungsausfall

Diebstahl- und Raubversicherungsschutz sowie Unwetterschäden und Glasbruchschäden sind bei der Teilkasko-Versicherung mitgedeckt

 

ML-Tipp: Wussten Sie schon, dass...

  • Zusammenstoß mit Wild ebenfalls versichert ist

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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