Die Warenkreditversicherung (WKV) deckt das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen ab. Der Forderungsausfall muss dabei durch Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Auftragsgebers verursacht werden.
Unternehmen aller Art, beispielsweise kleine- u. mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
Absicherung gegen den finanziellen Verlust bei Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- u. Dienstleistungen an Privat- und Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit / Zahlungsverspätung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist.
Als sinnvolle Ergänzung zu einer Warenkreditversicherung eignet sich eine Bürgschaftsversicherung. Wer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten. Mit einer Bürgschaft bieten Sie Ihrem Auftraggeber die Sicherheit, dass Sie in der Lage sind, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Bürgschaftsversicherung übernimmt die Funktion der Bankbürgschaft ohne dabei Ihre Kreditlinie bei Ihrer Hausbank zu belasten. Auch um Sicherheitseinbehalte z. B. eines Bauherren zu umgehen, eignet sich diese Form der Versicherung sehr gut.
Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.
Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!