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Gewässerschaden - Öltank

Gewässerschaden - Öltank

Gewässerschaden-Öltank

 

Als Inhaber einer Öl-Heizungsanlage tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt des Öls zu einer Verunreinigung von Gewässern kommt. Ein kleiner Tropfen kann schon ausreichend sein, um Millionen von Litern Grundwasser zu verseuchen.

Was ist versichert?

  • Personen- und Sachschäden, die durch das Auslaufen fahrlässig einem Dritten zugefügt werden. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung prüft, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt und die Kosten bis hin zu einem Rechtsstreit getragen. Wenn berechtigte Forderungen bestehen, leistet der Versicherer im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes.

 

Für wen ist die Versicherung?

  • Hauseigentümer und Hausmieter, die einen Öltank besitzen Die rechtlichen Grundlagen zur Haftung als Inhaber/ Betreiber befinden sich im §22 Wasserhaushaltsgesetz

 

Schadenbeispiel:

  • Familie Müller hat bereits seit dreißig Jahren den selben Öltank im Keller stehen. Im Lauf der Jahre ist eine hintere Stelle des Tanks spröde geworden. Eines Tages gibt das Material nach und mehrere hundert Liter Heizöl laufen aus. Durch den starken Ölgeruch im ganzen Haus alarmiert, entdecken die Müllers das Malheur und rufen die Feuerwehr. Diese kann einen Großteil des Öls aus der Wanne absaugen, in der der Öltank vorschriftsmäßig steht. Nach dem Absaugen wird jedoch ein kleiner Riss in der Wanne entdeckt, durch den Öl gesickert sein kann. Um eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern, muss ein Teil des Kellerbodens bis zum Fundament abgetragen werden. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf fast 30.000 Euro. Die Gewässerschadenhaftpflicht der Müllers übernimmt den Schaden.

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerrechtsschutzversicherung

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Unsere Empfehlung an Sie

Eine Gewässerschadenhaftpflicht sollte mindestens eine Deckungssumme von 10.000.000.- Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Selbstgenutzte Öltanks können wir über die Privathaftpflicht kostenfrei mitversichern.

Wir beraten Sie gerne und suchen Ihnen preiswerte Konditionen in unserem Portfoilo von über 100 Versicherern heraus.

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