- Den Behörden genügt ein einziger kranker Mitarbeiter -
Gewerbliche Betriebe, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen besonders vorsichtig sein. Allein durch einen kleinen Verdacht einer Infektion, kann es passieren, dass der gesamte Betrieb geschlossen wird. Daraus folgen finanzielle Einbußen, da die Kosten (Löhne, Gehälter, Miete) weiterlaufen.
Mehrere Bewohner eines Alten- und Seniorenheimes erkranken an Brechdurchfall, wobei bei einem Bewohner eine gefährliche und ansteckende Viruserkrankung festgestellt wird. Nachdem der Betreiber diese Erkrankung ordnungsgemäß beim Gesundheitsamt gemeldet hat, ergehen entsprechende gesundheitsbehördliche Anordnungen gegenüber dem Betreiber. Unter anderem wurde ein Tätigkeitsverbot für das erkrankte Personal verhängt und strenge Hygienemaßnahmen, wie das Tragen von Schutzkleidung und Mundschutz, angeordnet. Die Betriebsschließungsversicherung zahlt.
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