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Betriebsschließungs- Versicherung

Betriebsschließung

Betriebsschließungsversicherung

 

- Den Behörden genügt ein einziger kranker Mitarbeiter -

 

Gewerbliche Betriebe, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen besonders vorsichtig sein. Allein durch einen kleinen Verdacht einer Infektion, kann es passieren, dass der gesamte Betrieb geschlossen wird. Daraus folgen finanzielle Einbußen, da die Kosten (Löhne, Gehälter, Miete) weiterlaufen.

Für wen ist die Versicherung?

  • Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen

 

Was ist versichert?

  • Die Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr

 

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

  • Schließungsschäden- entgehender Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten
  • Warenschäden- behördlich angeordnete Entseuchung, deren Vernichtung sowie die Kosten der Entseuchung der Waren, die im Verdacht stehen, mit Erregern befallen zu sein
  • Desinfektionskosten – die entstehen bei behördlich angeordnet oder durch Hinweis auf gesetzliche Vorschriften durchgeführten Desinfektionen
  • Aufwendungen von Lohnkosten – im Betrieb beschäftigte Personen, denen wegen Erkrankung an Seuchen, Verdacht auf Ansteckung oder Infektionen, die Tätigkeit im versicherten Betrieb behördlich verboten wird
  • Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen des Bundesseuchengesetztes

 

Schadenbeispiel:

Mehrere Bewohner eines Alten- und Seniorenheimes erkranken an Brechdurchfall, wobei bei einem Bewohner eine gefährliche und ansteckende Viruserkrankung festgestellt wird. Nachdem der Betreiber diese Erkrankung ordnungsgemäß beim Gesundheitsamt gemeldet hat, ergehen entsprechende gesundheitsbehördliche Anordnungen gegenüber dem Betreiber. Unter anderem wurde ein Tätigkeitsverbot für das erkrankte Personal verhängt und strenge Hygienemaßnahmen, wie das Tragen von Schutzkleidung und Mundschutz, angeordnet. Die Betriebsschließungsversicherung zahlt.

 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

  • Höchstens 110% von: Jahresumsatzsumme – Wareneinsatz = Rohertrag/360 Tage
  • Gegebenenfalls wird die Tagesentschädigung um einen Sicherheitszuschlag erhöht

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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