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Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Verkehrs-Rechtsschutz

Verkehrsrechtsschutzversicherung

 

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig wird. Ein daraus resultierender Rechtsstreit kann teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man vorsorgen, dass die entstehenden Kosten nicht den eigenen finanziellen Rahmen sprengen.

Für wen ist die Versicherung?

  • Für alle Personen, die Eigentümer oder Halter eines Motorfahrzeuges sind

 

Was ist versichert?

  • Alle im Vertrag benannten Fahrzeuge sowie die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten

 

Welche Leistungsarten sind versicherbar?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann folgendes versichert werden:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

 

Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?

Bei einer Rechtsschutzversicherung ist u.a. folgendes nicht versichert:

  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten
  • Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes

 

Wo gilt die Versicherung?

  • Die Rechtsschutzversicherung gilt für alle im Vertrag benannten Fahrzeuge weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee

 

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat.

 

Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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