Als Logistik- und Transportunternehmen bringen Sie zum Teil wertvolle Ladung über weit entfernte Strecken sicher ans Ziel. Solange sich die Ware in Ihrer Aufsicht befindet, tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Ware. Während des Transportes ist die Fracht einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die man nicht unterschätzen sollte. Kommt es zu Schäden an der entsprechenden Ladung, haften Sie dafür mit Ihrem gesamten Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB). Zusätzlich regelt das Güterkraftverkehrsgesetz noch deutlich strenger, dass Sie ohne eine Güterschadenversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden dürfen.
Damit ist die Frachtführerhaftpflicht eine gesetzliche Pflichtversicherung für Ihren Betrieb. Die gesetzliche Mindestdeckung sieht allerdings 8,33 Sonderziehungsrechte vor – Ihre Ladung kann jedoch eine Vielzahl an Wert davon erreichen.
Wir ermitteln für Sie eine angemessene Deckungssumme – Schützen Sie sich mit einer geeigneten Frachtführerhaftpflichtversicherung.
Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!