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Frachtführerhaftpflicht-Versicherung

Frachtführerhaftpflicht

Frachtführerhaftpflichtversicherung

 

Als Logistik- und Transportunternehmen bringen Sie zum Teil wertvolle Ladung über weit entfernte Strecken sicher ans Ziel. Solange sich die Ware in Ihrer Aufsicht befindet, tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Ware. Während des Transportes ist die Fracht einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die man nicht unterschätzen sollte. Kommt es zu Schäden an der entsprechenden Ladung, haften Sie dafür mit Ihrem gesamten Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB). Zusätzlich regelt das Güterkraftverkehrsgesetz noch deutlich strenger, dass Sie ohne eine Güterschadenversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden dürfen.

 

Damit ist die Frachtführerhaftpflicht eine gesetzliche Pflichtversicherung für Ihren Betrieb. Die gesetzliche Mindestdeckung sieht allerdings 8,33 Sonderziehungsrechte vor – Ihre Ladung kann jedoch eine Vielzahl an Wert davon erreichen.

Wir ermitteln für Sie eine angemessene Deckungssumme – Schützen Sie sich mit einer geeigneten Frachtführerhaftpflichtversicherung.

Die Frachtversicherung – Für wen ist sie geeignet?

  • Eine Frachtführerversicherung ist für alle sinnvoll, die national oder international als Frachtführer Güter transportieren. Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht einsetzt, für den ist die Versicherung gar Pflicht. Sie sichert gegen Gefahren der Beförderung sowie der verbundenen Ladung ab.

 

In welchen Fällen bin ich versichert?

  • Versichert sind die im Vertrag genannen Fahrzeuge einer Gewichtsklasse während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Ersatzkosten sowie den Beitrag zur großen Haverei.
  • Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- oder Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie die Kosten durch einen beauftragten Dritten sind agedeckt.
  • Die Haftungssumme ist oft auf 8,33 Sonderziehungsrechte beschränkt. Eine Erhöhung auf 40 Sonderziehungsrechte ist jedoch häufig möglich. Eine bestimmte Haftungsobergrenze in Euro kann je nach Anbieter und Tarif als vereinbart gelten.

 

Unter anderem sind folgende Schäden versicherbar:

  • Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder beschränkt werden

 

ML-Tipp: Wussten Sie schon, dass…

  • die Versicherung grundsätzlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gilt? Eine Einschränkung oder Erweiterung ist dabei außerdem möglich
  • Es sinnvolle Ergänzungen zur Frachtführerhaftpflicht gibt, die für Ihren Betrieb dringend empfehlenswert sind, inklusive Betriebshaftpflicht, Rechtsschutzverischerung, Unfallversicherung und Betriebsunfähigkeits-versicherung.

 

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Unsere Empfehlung an Sie

Beiträge Zur Erstellung eines passenden Angebotes sind verschiedene Informationen nötig:

 

  • Die Anzahl Ihrer zu versichernden Fahrzeuge je Gesamtgewichtsklasse (bspw. 7,5 Tonnen)
  • Die Art der Güter, die Sie mit jedem Fahrzeug transportieren (bspw. Elektrogeräte)
  • Einsatzgebiet (wie Deutschland und Benelux-Staaten)

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