Die alternative Lösung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, damit Sie nicht gänzlich auf Ihren Schutz verzichten müssen. Beugen Sie dem Einkommensverlust vor.
Wenn eine versicherte Person voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben ist sie erwerbsunfähig.
Ist die versicherte Person in der Lage, einen anderen Beruf auszuüben, kann sie auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die sie ausüben könnte, tatsächlich jedoch nicht ausübt.
Durchschnittszahlungen monatlich:
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