Leistungsbeispiele aus der Praxis
Beispiel Ambulant
- Sie sind Torwart Ihrer heimischen Fußballmannschaft. Eine schmerzhafte Stauchung des Daumens will trotz Behandlung durch den Hausarzt einfach nicht besser werden. Ein Bekannter empfiehlt Ihnen Osteopathie bei seinem Heilpraktiker. Diese Behandlung bringt endlich die langersehnte Milderung. Die Behandlungskosten werden von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.
Beispiel Stationär
- Einen Monat später erleiden Sie einen Unfall mit dem Auto und kommen ins Krankenhaus. Hier werden Sie direkt in ein Einzelzimmer gebracht und vom Privatarzt betreut. Dieser verfügt über mehr Erfahrung und mehr Know-how, was natürlich auch von Vorteil für Ihre Genesung ist. Die Ruhe im Einzelzimmer stellt ebenfalls eine beträchtliche Annehmlichkeit für Sie dar.
Beispiel Dental
- Sie gehen zum Zahnarzt, weil Sie Zahnersatz benötigen. Als Privatpatient werden Ihnen achtzig Prozent aller anfallenden Kosten erstattet. Sie besuchen einen stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung mit dem 3,5fachen Satz der GOZ berechnet. Sie erhalten zwei Inlays und zwei Goldkronen, die beide aus Kostengründen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt worden wären.
Beispiel Krankentagegeld
- Ein Elektroingenieur erleidet einen Bandscheibenvorfall, weshalb er für drei Monate arbeitsunfähig ist. Sein Arbeitgeber zahlt ihm das gewohnte Gehalt (Lohnfortzahlung) für die ersten sechs Wochen der Krankheit weiter, danach erhält er Krankengeld von seiner Krankenkasse. Dieses beträgt aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze monatlich aber maximal 2.966,25 Euro im Monat. Ihm fehlen fast 2.000 Euro zu seinem gewohnten Nettoeinkommen. Da er seine Zahlungsverpflichtungen natürlich auch nach seinem Einkommen ausgerichtet hatte, tut dies finanziell schon weh. Ein Arbeitskollege von ihm, der vor einem Jahr ebenfalls für ein einige Monate erkrankte, ist privat krankenversichert und konnte so sein komplettes Nettoeinkommen für den Krankheitsfall absichern.
Beispiel Kinderversicherung
- Die Ehefrau eines guten bekannten bekommt ein Kind. Bei der Geburt werden verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt (u. a. Herzfehler). Um dem Kind die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern, nimmt der Vater es in seine private Krankenversicherung mit auf. Neugeborene können in der privaten Krankenversicherung nämlich ohne Gesundheitsprüfung in dem Versicherungsumfang mitversichert versichert werden, den die Eltern bereits für sich selbst gewählt haben. So sind Behandlungen bei Spezialisten möglich, deren Kosten seitens einer gesetzlichen Krankenkasse nie komplett übernommen worden wären.
Für wen ist die Versicherung?
- Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern. Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze) möglich. Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2017 57.600 € übersteigt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 4.800 € bei 12 Gehältern.
Was bietet mir die private Krankenvollversicherung?
- Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
- Freie Arztwahl, auch Privatärzte
- Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes, freie Tarifwahl
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen • Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
- Bessere Behandlung, da die Ärzte höhere Sätze abrechnen können
- Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
- Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
- Hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
- Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif
Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern. Zusätzlich kann wahlweise folgendes versichert werden:
- Krankenhaus- und Pflegetagegelder
- Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
- spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten
Was ist in der Privaten Krankenvollversicherung zu beachten?
- Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
- Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
- Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
- Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
- Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
- Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
- keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
- drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z.B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde
- keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif
- Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
- Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt
Wonach richten sich die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung?
- Die private Krankenversicherung kalkuliert die Beiträge risikogerecht. Diese sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
- Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung - in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter zu Beginn der Versicherung.
- Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.
Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wiederaufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.
Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.6000 € fällt, also monatlich 4.800 €. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2017 unter 52.200 € Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.