Was passiert, wenn ich oder ein Familienangehöriger auf fremde Hilfe angewiesen sind? Diese Frage mussten sich 2008 rund 2,1 Millionen gesetzlich pflegeversicherte Personen und Familien stellen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der Pflegeperson für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.
Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird unterschieden zwischen:
Bei der häuslichen Pflege kann ein Pflegegeld beantragt werden, wenn ein Familienangehöriger die Person selbst pflegt.
Der bundesweit tätige medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Folgende Stufen der Pflegerade werden dabei unterschieden:
Die gängigsten Absicherungsmethoden sind hierbei folgende Absicherungen:
Wussten Sie schon das, dass Thema Pflege immer mehr in den Fokus des Staates rückt. Aus diesem Grund bezuschusst der Staat unter gewissen Voraussetzungen eine private Pflegezusatzversicherung. .
Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.
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Wie berechnet sich die Prämie?
Folgendes wird bei der Prämienberechnung berücksichtigt:
- Höhe der Absicherung
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages