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Pflege-Versicherung

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Was passiert, wenn ich oder ein Familienangehöriger auf fremde Hilfe angewiesen sind? Diese Frage mussten sich 2008 rund 2,1 Millionen gesetzlich pflegeversicherte Personen und Familien stellen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der Pflegeperson für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird unterschieden zwischen:

  • teilstationärer Pflege
  • vollstationärer Pflege 
  • häuslicher Pflege

Bei der häuslichen Pflege kann ein Pflegegeld beantragt werden, wenn ein Familienangehöriger die Person selbst pflegt.

 

Wie erfolgt in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Einstufung in einen Pflegegrad?

Der bundesweit tätige medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Folgende Stufen der Pflegerade werden dabei unterschieden:

  • Pflegegrad 1 
  • Pflegegrad 2 
  • Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz 
  • Pflegegrad 3 
  • Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz 
  • Pflegegrad 4 
  • Pflegegrad 4 mit eingeschränkter Alltagskompetenz 
  • Pflegegrad 5

 

Welche Kosten kommen auf einen Pflegeversicherten und deren Familie zu?

  • Dies ist Abhängig von der Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad 
  • Bei vollstationärer Pflege liegen die durchschnittlichen Kosten bei 2.597EUR - 3.294EUR, davon übernimmt die Pflegeversicherung durchschnittlich 770EUR - 2.005EUR, die übrigen Kosten trägt die pflegebedürftige Person oder unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen.

 

Wie kann man die eigenen Kosten absichern?

Die gängigsten Absicherungsmethoden sind hierbei folgende Absicherungen:

 

  • Pflegetagegeld: Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat
  • Pflegekostenversicherung: Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, dieser wird bei Vertragsabschluss festgelegt
  • Pflegerenten: Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen. Pfleger und Ort, spielt hierbei keine Rolle

 

ML-Tipp:

Wussten Sie schon das, dass Thema Pflege immer mehr in den Fokus des Staates rückt. Aus diesem Grund bezuschusst der Staat unter gewissen Voraussetzungen eine private Pflegezusatzversicherung. .

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Wie berechnet sich die Prämie?

Folgendes wird bei der Prämienberechnung berücksichtigt:
-        Höhe der Absicherung
-        Eintrittsalter
-        Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages

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