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Gewerbe-Glas-Versicherung

Gewerbe-Glas

Glasversicherung

 

- Vorsicht: zerbrechlich! -

 

Unwetter, Vandalismus oder einfach nur Ungeschicklichkeit kann schnell zu Glasbruch jeglicher Art führen. Hier ist in den meisten Fällen zeitnahes Handeln angesagt! Da ein solcher Glasbruch je nach Ausmaß große finanzielle Schäden zu Folge hat, ist es ratsam sich mit einer Glasversicherung abzusichern.

Für wen ist die Versicherung geeignet?

  • Die Glasversicherung ist für Betriebe sinnvoll, deren Gebäude mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelfächen oder Vitrinen ausgestattet sind

 

Was ist versichert?

  • Am Gebäude:Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern
  • Im Gebäude/Mobiliar:Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen

Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar:

  • Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser, Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff, Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen

 

In welchen Fällen bin ich u.a. versichert?

  • Jede Ursache des Glasbruchs ist versichert, da es sich bei der Glasbruchversicherung um eine "Allgefahren-Versicherung" handelt
  • Der Versicherungsschutz besteht für fest montierte Scheiben sowie für Mobiliarverglasung am Versicherungsort

 

Schadensbeispiele:

Vandalismus:

Nicht alle Mitmenschen haben Respekt vor dem Eigentum anderer. So ist es in der Vergangenheit vermehrt zu Vandalismus an Gebäudeverglasungen gekommen. Bleibt die Ermittlung gegen die Täter erfolglos, bleiben Sie auf den Kosten sitzen

Zerstörte Vitrinen:

Ein Mitarbeiter eines Juweliergeschäfts stolpert über den Teppich und wirft dabei eine freistehende Vitrine um, die in Folge dessen zu Bruch geht.

 

Top Gründe für eine gute Glasversicherung

  • Umfassende Glasversicherung für Scheiben am Gebäude und Verglasung am Mobiliar
  • Ohne Summenbegrenzung und ohne Selbstbeteiligung
  • Die ideale Ergänzung zur Gebäudeversicherung

 

ML-Tipp: Wussten Sie schon, dass...

  • auch sonstige Notfallmaßnahmen, die Kosten verursachen wie Notverglasungen, Kräne und Gerüste mitversichert sind?

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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