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Montage-Versicherung

Montage

Montageversicherung

 

Sowohl Hersteller als auch Lieferanten oder Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen aller Art sind dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos verlaufen. Aufgrund von Montage- Material- und Konstruktionsfehlern können jedoch Schäden auftreten. Aund auch Feuer, mutwillige Beschädigung sowie höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung können bereits erbrachte Leistungen im Handumdrehen zerstören.

Schützen Sie sich vor diesen und weiteren ukalkulierbaren Risiken - mit einer umfassenden Montageversicherung.

Die Montageversicherung - Für wen ist sie geeignet?

  • Eine Montageversicherung ist generell geeignet für Montagefirmen sowie für Lieferanten Hersteller, wenn diese selber Montagen durchführen oder für die Montage verantwortlich sind

 

In welchen Fällen bin ich versichert?

Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an bzw. Verluste von versicherten Sachen durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl ab. Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert. Zusätzlich versichert werden können außerdem Schäden durch:

  • Innere Unruhen, Streik und Aussperrung
  • Radioaktive Isotope
  • Betriebsschäden an der Montageausrüstung

 

Abgedeckt sind nicht vorhergesehene eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere: 

  • Menschliche Ursachen: Dazu gehören Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
  • Technische Störungen: zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Versagen von Mess- Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • Bei fahrbaren Geräten: Feuer (und soweit eingeschlossen) Schäden durch Diebstahl

 

Nicht versicherbar sind unter anderem Verschleiß. Schäden durch Feuer sind bei stationären Maschinen sind über die Feuerversicherung abzudecken.

 

ML-Tipp: Wussten Sie schon, dass...

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers, sowie Schäden durch Kernenergie nicht mitversichert werden
  • der Versicherungsschutz grundsätzlich an dem vereinbarten Montageplatz besteht

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Unsere Empfehlung

Beiträge und die zu ermittelnde Versicherungssumme

Bei einem Montageobjekt setzt sich generell die Versicherungssumme aus den Kosten für Lieferung und Leistungen des Bestellers und dem Konktraktpreis zusammen. Bei einer Montageausrüstung würde deren Neuwert bei Schäden herangezogen werden. Die Beiträge ergeben sich zum Teil aus der zu versichernden Versicherungssumme.

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