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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung

 

Kaum ein Bereich des täglichen Lebens lädt so zum Streiten ein wie der Immobilienbereich. Das Potential an möglichen Konflikten ist enorm: Vermieter streiten mit Mietern, Eigentümer mit Nachbarn, Handwerkern oder der Kommune. Lässt sich eine Auseinandersetzung nur noch mit anwaltlicher Hilfe oder gar nur noch vor Gericht lösen, kann es schnell sehr teuer werden. Eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung schützt Sie vor dem Kostenrisiko eines verlorenen Rechtsstreits.

Für wen ist die Versicherung sinnvoll?

  • Für alle Personen, die Eigentümer, Mieter oder Vermieter von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Garagen oder gewerblichen Immobilien sind

 

Was ist versichert?

  • Alle im Vertrag benannten Immobilien sowie die Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten

 

Welche Leistungsarten sind versicherbar?

Je nach gewähltem Versicherer, Tarif und Deckungsumfang können folgende Leistungen versichert werden:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Zwischen den verschiedenen Angeboten am Markt kann es deutliche Unterschiede geben.

 

Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?

Bei einer Rechtsschutzversicherung sind u.a. folgende Leistungen im Regelfall nicht versichert:

  • Streitigkeiten aufgrund eines Neubaus bzw. eines genehmigungspflichtigen An- oder Umbaus o. ä.
  • Erwerb und Veräußerung einer Immobilie
  • Streitigkeiten aus der Baufinanzierung
  • Vorsätzlich begangene Straftaten

 

Wo gilt die Versicherung?

  • Die Rechtsschutzversicherung gilt in Deutschland

 

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind – abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

 

Zu beachten ist, dass in der Rechtsschutzversicherung regelmäßig eine Wartezeit von 3 Monaten vereinbart wird. Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen.

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

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