- Mitdenken zahlt sich aus -
Schütz Unternehmen und seine gesetzlichen Vertreter vor finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem gestellte Forderungen geprüft werden und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche abgelehnt werden oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes reguliert werden.
In der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung sind spezielle Produktvermögensschäden versichert. Geleistet wird hier beispielsweise bei Ansprüchen Dritter:
Sie stellen Maschinen zur Produktion von Glasflaschen her. Beim Getränkehersteller werden damit Mineralwasserflaschen hergestellt. Beim Befüllen platzen diese Flaschen, da sie aufgrund zu geringer Wandstärke dem Abfülldruck nicht standhalten. Dabei werden Arbeiter verletzt. Versicherungsschutz für den Personenschaden der Arbeiter und dem Sachschaden am abgefüllten Wasser besteht schon über die Betriebshaftpflichtversicherung, für die Kostenschäden (Vernichtung der Rohstoffe und Kosten zur Glasflaschenherstellung und Wasserabfüllung) als echte Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz nur im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung.
Je nach Betrieb wird ein unterschiedlicher Versicherungsschutz gebraucht. Man kann den Schutz individuell mit Bausteinen und frei kombinierbaren Deckungserweiterungen gestalten. Gerne helfen wir Ihnen weiter und sprechen Empfehlungen aus.
Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.
Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!