Ferngesteuerte Drohnen sind mittlerweile ein beliebtes Hobby geworden. Die Fluggeräte mit bis zu acht Rotoren sind mehr als nur Spaßgeräte. In der Industrie, der Fotografie oder zur Landvermessung kommen sie längst schon zum Einsatz. Pakete liefern sie in manchen Gebieten auch bereits aus.
Doch Hobbypiloten dürfen das Fluggerät längst nicht überall aufsteigen lassen. Auch sonst gibt es einige Regeln, die Piloten kennen sollten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um ferngesteuerte Drohnen.
Über behördliche Regelungen, Auflagen oder Versicherungsprobleme machen sich die wenigsten Gedanken. Das ändert sich spätestens, wenn die Drohne auf ein Nachbarsauto abstürzt.
Die Drohne selbst gilt gegen die üblichen Gefahren Feuer/Leitungswasser/Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl im Rahmen der Hausratversicherung als mitversichert.
Weiter kann eine 'Drohnenkasko' für einen erweiterten Schutz abgeschlossen werden. Diese Deckung beinhaltet zum Beispiel:
Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.
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Eine Drohnenhaftpflicht sollte mindestens eine Deckungssumme von 10.000.000.- Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Für teure Drohnen empfehlen wir Ihnen eine zusätzliche Vollkasko-Deckung.
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