Ein elementarer Inhalt unserer Beratungstätigkeit ist der Hinweis auf die einzuhaltenden behördlichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften in Ihren Versicherungsverträgen.
Wie ist im Hinblick auf das betriebliche Risikomanagement damit umzugehen?
Welche Möglichkeiten gibt es diese Klauseln auszuhebeln?
Gewerbeversicherungen sind komplex und gehören in fachkundige Hände!
Miske & Loeck, seit 1935
Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Am 23. November 2020 um 13:00 Uhr geht es los!
Unser Webinar ist ein Microsoft Teams Live-Event.
Sie können an diesem Event teilnehmen, ganz gleich, ob Sie über ein Teams-Konto verfügen oder nicht. Wenn Sie noch nicht über ein Konto verfügen, führen Sie bitte die folgenden Schritte aus, um als Gast teilzunehmen.
1. Klicken Sie kurz vor Webinarbeginn auf den untern genannten Link um an der Veranstaltung teilzunehmen.
2. Hier öffnet sich eine Website, auf der zwei Auswahlmöglichkeiten angezeigt werden:
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Wenn Sie über das Web teilnehmen, können Sie entweder Microsoft Edge oder Google Chrome verwenden. Möglicherweise fragt Ihr Browser, ob es in Ordnung ist, wenn Teams Ihr Mikrofon und Ihre Kamera verwenden. Bei dem Live Event ist dies nicht notwendig und Sie müssen dies nicht zulassen.
3. Wenn Sie fertig sind, wählen Sie Jetzt teilnehmen aus.
Als inhabergeführter Hamburger Versicherungsmakler mit Tradition und Innovation vertreten wir seit 1935 die Interessen unserer Gewerbekunden, treuhänderisch und ganzheitlich in allen Versicherungsbereichen nach den Grundsätzen des ehrbaren Kaufmanns.
Leider können wir aufgrund der Corona-Zeit dieses Ereignis nicht mit unseren Kunden feiern.
Wir sind aber in gewohnter Qualität für unsere Kunden -ob aus dem Büro der aus dem Homeoffice- ständig erreichbar!
Besonders dankbar sind wir für über 70 Jubiläumsgrüße unserer Firmenkunden in der regionalen Presse!
Die Wertermittlung bei gewerblichen Gebäuden ist nicht einfach. Verschiedenste Baumaterialien und Bauweisen, regelmäßige Erweiterungen und keine Wertermittlungsbögen. Was tun?
Wenn es die Unterversicherung nicht gäbe, wäre alles sehr viel einfacher. Aber so ist es ausgesprochen wichtig, dass auch ein gewerbliches Gebäude korrekt eingewertet wird. Was bei einem Wohngebäude recht komfortabel, beispielsweise über einen Wertermittlungsbogen, dargestellt werden kann, ist bei gewerblichen Objekten oft eine haarige Angelegenheit. Einfach den Wert des Vorversicherers zu übernehmen, ist bestenfalls mutig.
Dass es im Gewerbebereich hierfür keine Wertermittlungsbögen gibt, stimmt jedoch nicht ganz. Einige wenige Versicherer bieten eigene Bögen an, die allerdings ausschließlich für die eigene Berechnung gelten und keinerlei allgemeine Bedeutung haben.
Den Wert 1914 aus dem Baupreis des Gebäudes zu berechnen, stellt eine Möglichkeit dar. Schwierig wird es, wenn es sich um einen bereits länger bestehende Betrieb handelt, dessen Gelände um Gebäude erweitert wurde. Wer könnte da noch genau beantworten, was das Hauptgebäude im Jahr 1950 konkret gekostet hat? Und wurden alle An- und Umbauten jemals berücksichtigt? Auch schickt nicht jeder Versicherer auf Ihre Anforderung gleich einen Mitarbeiter zur Wertermittlung zum Kunden. Darauf können Sie also nicht überall hoffen.
Die technische Entwicklung spielt uns glücklicherweise auch in diesem Bereich in die Hände. Der Dienst Wert14 von SkenData bietet uns die Möglichkeit, Gebäudeeinwertungen ganz einfach abzurufen. Mit über 51 Millionen verfügbaren Objekten und 21 Millionen Adressen lässt sich eine Wertermittlung für nahezu jedes Gebäude in Deutschland durchführen.
Viele unserer Kooperationsversicherer akzeptieren diese Wertermittlung inzwischen und gewähren (bis zu jeweils unterschiedlichen Summen) Unterversicherungsverzicht.
Unser Klauselbogen zur gewerblichen Sachversicherung befasst sich unter anderem auch mit dem Thema Unterversicherung. Er schafft bei den Versicherern, die ihn zeichneten, Besserlösungen für unsere Kunden. In der Regel wird bis zu einer gewissen Schadenhöhe auf die Prüfung, ob eine Unterversicherung vorliegt, verzichtet. Das schafft auch im Falle eines Schadens Sicherheit. Selbst dann, wenn der Versicherungswert doch etwas zu niedrig angesetzt gewesen sein sollte.
Miske & Loeck, Gewerbeversicherung vom Spezialisten
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Wer einen Auftrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, muss nachbessern. Diese Tatsache lässt sich nicht versichern. Nachbesserungsbegleitschäden hingegen schon. Was ist mit den weiteren Folgen?
„Wo gehobelt wird, fallen Späne“ oder anders: „Wo gearbeitet wird, passieren Fehler“. Diese alte Weisheit gilt für alle Branchen. Wird ein Auftrag nicht so ausgeführt, wie mit dem Auftraggeber vereinbart, muss eben nachgebessert werden. Schwierig wird es, wenn die Arbeit anderer zerstört werden muss, um die eigene nachbessern zu können. Gut vorstellbar ist sicherlich der Aufwand, der betrieben werden muss, um an die Leitungen einer verlegten Fußbodenheizung zu kommen. Alles, was vor und nach der Nachbesserung an Kosten verursacht wird, bezeichnet man als Nachbesserungsbegleitschäden. Diese sollten in einem Betriebshaftpflichtvertrag gedeckt sein. Wer dies wie handhabt, können Sie unserem Leistungsvergleich entnehmen.
Aber mit den reinen Begleitschäden ist es oftmals nicht getan. Was, wenn der Betrieb des Auftraggebers aufgrund der Nachbesserung stillsteht? Wenn deshalb keine Miete gezahlt wird? Beispiel:
Eine Installateurfirma reinigt die zu verbauenden Kupferrohre vor dem Einbau nicht. In den Rohren befinden sich aber Fremdkörper, durch die ein Schaden entsteht. Die Rohre müssen komplett ersetzt werden. Da die Räume während der Nachbesserung nicht vermietbar bzw. nutzbar sind, entsteht dem Auftraggeber ein Mietausfall in Höhe von 15.000 Euro, den er bei der Handwerkerfirma einfordert.
Schäden dieser Art sind in den Bedingungen der meisten Betriebshaftpflichttarife ausgeschlossen.
Im Miske & Loeck Bauhandwerkerkonzept sind Schäden dieser Art bis 500.000 Euro beitragsfrei mitversichert. Wieder ein Problem weniger!
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Die betriebliche Versorgungsordnung (VO) oder auch Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) regelt neben dem Betriebsrentengesetzt alle wichtigen Rahmenbedingungen Ihrer bAV.
Wer ist Zugangsberechtigt? Was passiert mit der bAV bei längerer Krankheit, Eltenzeit ö.ä ? Wie ist die Regelung bei mitgebrachten Verträgen? Wie ist die Zuschussregelung und ist das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits berücksichtigt?
Jedes Unternehmen sollte über eine solche Betriebsvereinbarung verfügen.
Aber auch hier gibt es Fallstricke!
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Unternehmer müssen ihre Interessen gelegentlich auch vor Gericht durchsetzen.
Wer nicht auf den mitunter hohen Anwaltskosten sitzen bleiben möchte, kommt um eine Firmenrechtsschutzversicherung nicht herum.
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Einem Gartenbauunternehmer wurden Fahrzeuge und Werkzeuge im Wert von 30.000 EUR aus seiner Lagerhalle entwendet. Einbruchspuren gab es keine.
Glücklicherweise ist nach einem Urteil vom OLG Braunschweig bei Diebstählen nur ein Mindestmaß an Tatsachen zu beweisen, die den Schluss auf die Entwendung zulassen.
Eine Fachkundige Beratung bekommen Sie bei Ihrem Gewerbespezialisten!
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Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander.
Grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings
zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen entwickelt. Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift. Wie soll sich „Otto Normalbürger” da stets korrekt verhalten?
Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften?
Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!” von sich geben können.
Versicherer setzen ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadensfall voraus.
Verletzen Sie also eine gesetzliche Sicherheitsvorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer
das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens.
Zur Veranschaulichung kann ich Beispiele wie die Anlagerung brennbarer Stoffe am Gebäude,
kein ausreichender Sicherheitsabstand von Batterieladegeräten oder auch Serverräume in denen auch Papier,
Putzmittel oder Akten gelagert wird nennen.
Kommt es nun z.B. durch einen Kurzschluss in einer Leitung zu einem Brand, der durch die eingelagerten
Papiere im Serverraum beschleunigt wird, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer nun
auch auf das Betriebsgebäude über, kann die Entschädigung um bis zu 50 % gekürzt bzw. gequotelt werden.
Somit haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen. Die Rechtsprechung
der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.
Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für
jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl.
Zum einen gibt es Deckungskonzepte am Markt, die in gewissen Grenzen auch Schäden durch
Nicht-beachten von behördlichen- und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften mitversichern.
Zum anderen können fachkundige Makler Betriebsbegehungen durchführen und Sie genau
auf diese Verstöße hinweisen. Im Rahmen des betrieblichen Risk-Management eine unverzichtbare
Dienstleistung die Sie bei uns in Anspruch nehmen können.
Qualität, die Ihnen Ärger erspart. Qualität, die Ihnen Sicherheit bietet. Gehen Sie kein Risiko ein!
Einige Berufsgruppen brauchen Schutz gegen Vermögensschäden.
Dazu zählen neben den freien Berufen im Übrigen auch Handwerker.
Ein generell umfangreiches Bedingungswerk, welches laufend den Veränderungen in den einzelnen Berufsbildern in Bezug auf ständig steigende berufliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird und diesen Rechnung trägt - das Ohr sozusagen fortwährend am Kunden zu haben – ist daher wichtiger Faktor bei der Auswahl von Versicherungsprodukten.
Die Versicherungskonzepte von Miske & Loeck gehören zu den führenden im Markt.
Probieren Sie uns aus!
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Eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht sollte für Selbstständige und Unternehmen zum grundlegenden Versicherungsschutz gehören. Doch bei der Verbreitung hakt es – auch weil die Unterschiede für viele Kunden nicht immer ersichtlich sind.
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Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind auch in Zeiten von Homeoffice und mobilen Arbeiten nur unzureichend gegen Cyberattacken gewappnet. Laut der repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV unter 300 Entscheidern gab rund die Hälfte der Befragten (48 Prozent) zu, weder einen Notfallplan noch eine entsprechende Vereinbarung mit einem IT-Dienstleister zu haben.
Eine Cyberversicherung schützt wirkungsvoll vor den Folgen aus Cyberattacken.
Sie sind noch nicht abgesichert? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!
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Die Palette der Versicherungsprodukte ist vielseitig. Gerade bei Konzepten, die ähnlich klingen oder gleichartige Risiken versichern, kann man schon mal durcheinanderkommen.
Zwei Begriffe, die vor allem in der aktuellen Corona-Pandemie häufig miteinander verwechselt werden, sind die Betriebsschließungsversicherung (BSV) und die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU).
Miske & Loeck erstellt professionelle Absicherungskonzepte, die Rund um die Risiken Ihres Betriebes aufgebaut werden.
Hierbei betrachten wir unsere Mandanten ganzheitlich und suchen nach bedarfsgerechtesten Lösungen am Markt oder
konzipieren eigene Produktlösungen.
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Das Thema Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge wird auch bei uns aktuell vermehrt nachgefragt.
Im Fondspolicen-Nachhaltigkeits-Rating hat das IVFP 54 private fondsgebundene Rentenversicherungen von 40 Anbietern auf Nachhaltigkeit hin beleuchtet.
In der Kategorie “Komfortorientiertes Investieren” erhielten vier Versicherer die Bewertung “Exzellent”, in der Kategorie “Aktives Investieren” gab es für
fünf Anbieter die Bestnote.
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IT-Experte Nikolaus Stapels richtet seinen Appell an alle Versicherungsvermittler: Cyber muss heutzutage – gerade im Gewerbebereich – in jedem Kundengespräch thematisiert werden!
Die Cyberversicherung gehört schon seit vielen Jahren zum Standardrepertoire unserer Gewerbeberatung.
Miske & Loeck unterstütz Sie bei der Auswahl der passenden Cyberversicherung.
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Cyberkriminelle können für Angriffe auf Unternehmen in vielen Fällen auf Informationen aus dem Darknet zurückgreifen. Bei einer vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beauftragten Untersuchung von 1.019 kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Analyse-Tool Cysmo fanden sich Daten von 543 Firmen (53%) im Darknet. Darunter waren rund 6.500 E-Mail-Adressen von Mitarbeitern mit den dazugehörigen Passwörtern.
Trotzdem verfügt der überwiegende Teil der KMU noch immer nicht über eine Cyberversicherung, die heute elementarer Bestandteil des betrieblichen Risikomanagements sein sollte.
Miske & Loeck unterstütz Sie bei der Auswahl der passenden Cyberversicherung.
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Die D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht) stellt Versicherungsschutz für Directors und Officers – folglich Versicherungsschutz für Vollhafter – dar.
Die Unternehmensführung und Mitglieder der Kontrollgremien haften grundsätzlich ihrem Unternehmen gegenüber unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen für Pflichtverletzungen, die sie bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit begehen.
Eine D&O Versicherung schützt Ihr Unternehmen wirkungsvoll gegenüber Ansprüchen Ansprüchen im Innenverhältnis, also betriebsintern, als auch im Außenverhältnis. Versichert sind Vermögensschäden sowie das Risiko hoher Prozesskosten. Sollten Sie bzw. Ihr Unternehmen noch nicht über diesen wichtigen Versicherungsschutz Verfügen, wird es allerhöchste zeit. Der Markt ist in Bewegung.
Aktuell: Betriebsschließung in der D&O- Versicherung?
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