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Straf-Rechtsschutz-Versicherung

Straf-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutzversicherung

- wenn der Staatsanwalt ermittelt... -

Es ist meistens eine merkwürdige Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermitteln könnte. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft häufiger, als die meisten glauben. Eine nicht fachgerecht durchgeführte Gebäudeisolierung kann im Brandfall zum Beispiel zur Ermittlung der Staatsanwaltschaft führen. Dies gilt auch für nicht abgesicherte Dachdecker, die stürzen, Masseure, die von Kunden aufgrund von Belästigung verklagt werden oder Fliesenleger, die Fliesenreste nicht fachgerecht im Wald entsorgen und verklagt werden. Es gibt weitere zahllose Beispiele, doch diese verdeutlichen wie schnell es zur Ermittlung der Staatsanwaltschaft im eigenen Betrieb kommen kann.

Schützen Sie sich und Ihre rechtlichen Interessen daher mit einer geeigneten Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung für Ihr Gewerbe.

Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung - Für wen ist sie geeignet?

  • Eine Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe ist für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei einer Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

 

In welchen Fällen bin ich versichert?

Versichert ist grundsätzlich der Versicherungsnehmer sowie die Arbeitnehmer des Gewerbes. Unter anderem sind folgende Leistungen bei einer strafrechtlichen Verfolgung abgesichert:

  • Die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
  • Die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter

In welchen Fällen bin ich nicht versichert:

  • Die Leistungen der Straf-Rechtsschutzversicherung dient grundsätzlich dazu, sich gegen einen unberechtigten Tatvorwurf zu verteidigen. Sollte das Verfahren mit einem rechtskräftigen Schuldspruch (Urteil) beendet werden, sind daher die vom Versicherer vorgestreckten Leistungen an diesen zurück zu erstatten. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB) nicht versichert.

 

ML-Tipp: Wussten Sie schon dass...

  • in der Regel der Vorwurf einer Straftat nicht von der Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung gedeckt wird.
  • die anfallenden Entschädigungen für Zeugen grundsätzlich abgesichert sind.

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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