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Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Bauherren-Haftpflicht

 

- bevor der Bau beginnt -

 

Haben Sie vor zu bauen? Dann sollten Sie keinesfalls auf eine Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichten! Denn entgegen gesetzt vieler Meinungen sind Bauherren nicht vor ihren Sorgfaltspflichten befreit und können im Schadensfall in unbegrenzter Höhe haften.

Was ist versichert?

  • Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat.

 

In welchen Fällen bin ich versichert?

Beispiele:

  • Die Abdeckplane eines Neubaus löst sich und zerkratzt das Auto des Nachbarn
  • Kinder gelangen auf eine unzureichend gesicherte Baustelle. Eines davon rutscht in eine nicht abgesicherte Grube und bricht sich das Bein. Es folgt eine Schadensersatzforderung
  • Ein Gerüst sackt auf einer Seite aufgrund unzureichender Beschaffenheit des Bodens ab. Dabei lösen sich Verstrebungen welche die Garage des Nachbarn und ein vorbeifahrendes Auto beschädigen.
  • Ein Freund besichtigt die Baustelle. Aufgrund von unpassendem Schuhwerk durchbohrt ein Nagel den Fuß des Freundes.

 

In welchen Fällen bin ich NICHT versichert?

  • Vorsatz
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Schäden die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten GegenständenVeränderung des Grundwasserspiegels
  • Schäden am eigenen Bauwerk (über die Bauleistungs-Versicherung versicherbar)

 

Top Gründe für eine gute Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Haus- und Grundstücksrisiko sind mitversichert
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen
  • Übernahme einer Rechtsschutzfunktion
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen
  • Bezahlung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen

 

M&L-Tipp: Wussten Sie schon, dass...

  • Auch Mieter gegen den Bauherren Schadensersatzansprüche geltend machen können. Sie dazu verpflichtet sind, Anlieger und Nachbarn im Bereich des Baugrundstücks vor Schäden zu schützen.Sie können die Beiträge für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung steuerlich geltend machen.

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Unsere Empfehlung an Sie

Eine Bauherrenhaftpflicht sollte mindestens eine Deckungssumme von 10.000.000.- Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Wir haben günstige Tarife für Ihr Bauvorhaben.

Wir beraten Sie gerne und suchen Ihnen preiswerte Konditionen in unserem Portfoilo von über 100 Versicherern heraus.

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