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Drohnen-Versicherung

Drohnen-Versicherung

Drohnen- Versicherung

 

Ferngesteuerte Drohnen sind mittlerweile ein beliebtes Hobby geworden. Die Fluggeräte mit bis zu acht Rotoren sind mehr als nur Spaßgeräte. In der Industrie, der Fotografie oder zur Landvermessung kommen sie längst schon zum Einsatz. Pakete liefern sie in manchen Gebieten auch bereits aus.

Doch Hobbypiloten dürfen das Fluggerät längst nicht überall aufsteigen lassen. Auch sonst gibt es einige Regeln, die Piloten kennen sollten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um ferngesteuerte Drohnen.

Über behördliche Regelungen, Auflagen oder Versicherungsprobleme machen sich die wenigsten Gedanken. Das ändert sich spätestens, wenn die Drohne auf ein Nachbarsauto abstürzt.

Führerschein und Genehmigung?

  • Modellflugzeuge und Drohnen zählen zu den unbemannten Fluggeräten, welche als Luftfahrzeuge gelten. Somit gelten die Regelungen der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Fluggeräte bis 5 Kg Gesamtgewicht können ohne weitere Erlaubnis steigen, sofern der Mindestabstand von 1,5 km zum nächsten Flughafen nicht unterschritten wird
  • Ein 'Drohnenführerschein' sprich eine besondere Flugerlaubnis ist ab einem Gesamtgewicht von 2 Kg vorgeschrieben
  • Grundsätzlich sind Drohnen nicht von der Verpflichtung befreit, versichert zu sein. Wie jedes Luftfahrzeug sind auch Drohnen versicherungspflichtig

 

Genügt die Privathaftpflichtversicherung?

  • Wer jemanden einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten auch dafür haften. Seit 2009, als das Luftverkehrsgesetz geändert wurde, besteht für alles was aus eigener Kraft fliegen kann eine Versicherungspflicht
  • In den meisten Versicherungsbedingungen vor 2009 ist aber die Versicherung von Fluggeräten bis 5 Kg nur ohne Versicherungspflicht mitversichert. Erst in den letzten Jahren ist man auf diese Problematik aufmerksam geworden. Nur wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung neue und moderne Bedingungen und Regelungen beinhaltet gilt die 'Drohnendeckung' als mitversichert. Dieses prüfen wir gerne für Sie
  • Sobald die Drohne jedoch gewerblich genutzt wird, entfällt jede Deckung über Ihre Privathaftpflichtversicherung. In diesem Fall wird eine separate Haftpflichtversicherung nötig

 

Drohnenkasko

Die Drohne selbst gilt gegen die üblichen Gefahren Feuer/Leitungswasser/Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl im Rahmen der Hausratversicherung als mitversichert.

Weiter kann eine 'Drohnenkasko' für einen erweiterten Schutz abgeschlossen werden. Diese Deckung beinhaltet zum Beispiel:

  • Schaden durch Absturz 
  • Diebstahl 
  • Transportschäden 
  • Fehlbedienung
  • Je nach Anbieter kann auch Zubehör wie bespielweise eine Kamera mitversichert werden.

 

Weitere Informationen können Sie unserem Info-Blatt entnehmen.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Unsere Empfehlung an Sie

Eine Drohnenhaftpflicht sollte mindestens eine Deckungssumme von 10.000.000.- Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Für teure Drohnen empfehlen wir Ihnen eine zusätzliche Vollkasko-Deckung.

Wir beraten Sie gerne und suchen Ihnen preiswerte Konditionen in unserem Portfoilo von über 100 Versicherern heraus.

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